BilStRn

Deckungsvermögen, § 246 Abs. 2 S 2 HGB
 

Voraussetzungen
  • Insolvernzsicherhiet, im Falle der Insolvenz wie auch i.R.e Einzelvollstreckung
  • Vollstreckungssicherheit, dem Zugriff aller Gläubiger (mit Ausnahme der Versorgungsberechtigten selbst) entzogen
  • Zugriffsfreiheit
  • Ausschließlich der Erfüllung von Altersvorsorgungsverpflichtungen gegenüber Mitarbeitern dient (Zweckexklusivität)

Diskussion