Lernfeld 1

 wichtigste Regelung beim Jugendarbeitsschutzgesetz während der Ausbildung

Arbeitszeit 40 Stunden in der Woche bis zu 8 Stunden am Tag 5 Tage die Woche Schichtzeit Arbeitszeit und Pausen höchstens 10 Stunden am Tag Arbeitsbeginn ab 6 Uhr morgens Arbeitsschluss spätestens um 20 Uhr Ruhepausen für Boote der samstags und Sonntagsarbeit Jahresurlaub
Beschäftigungsverbot für Kinder unter 15 Jahre keine gefährliche Arbeit kein Akkordarbeit keine Arbeit unter Tage
Gesundheits und Gefahrenschutz ärztliche Untersuchung Beurteilung der Arbeitsbedingungen durch den Arbeitgeber Schutz gegen Gefahr am Arbeitsplatz züchtigungsverbotzüchtigungsverbot
Freistellung zum

Diskussion