Teil 3

Rechtskunde BGB 1

Wann ist eine Willenserklärung Zugegangen?

§130, Zugegangen ist eine Willenserklärung, wenn sie in den Machtbereich des Empfängers gegangen ist und dieser die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat. Eine Tatsächliche Kenntnisnahme ist nicht erforderlich.

Diskussion