Teil 3

Rechtskunde BGB 1

Beispiele für NICHTIGE VERTRÄGE
 

-Geschäftsunfähigkeit
-Vertrag eines beschränkt Geschäftsfähigen wird
  nicht genemit
-Schein oder Scherzgeschäft
-Verstoß gegen zwingende gesetzl. Verbote
-Verstoß gegen die "Guten Sitten"(Wucher)
-Verstoß gegen zwingende Formvorschriften

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