Teil 3

Rechtskunde BGB 1

Ausnahmen Vertragsfreiheit

- Verträge zu Lasten Dritter sind unzulässig
-"Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzt" 
  verbietet Diskriminierungen jeglicher Art & 
  setzt somit der Abschlussfreiheit Grenzen
-Trotz "Vertragsfreiheit" sind manche Verträge
 nichtig(autom. von Anfang an unwirksam)

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