Teil 3

Rechtskunde BGB 1

Anfechtung, was ist das/
wann ist es nicht möglich

Bei einer Anfechtung ist das Rechtsgeschäft zunächst wirksam(keine Nichtigkeit) und wird durch die Anfächtungserklärung erst nachträglich unwirksam
 
Ein MOTIVIRRTUM(Irrtum im Beweggrund) oder ein KALKULATIONSIRRTUM berechtigen nicht zur Anfechtung
 
Bei einer Anfechtung ist der Ersatz des Vertrauensschadens möglich

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