Teil 3

Rechtskunde BGB 1

Verjährung

Verjährung bedeutet, dass Ansprüche/Forderungen durch Zeitablauf gefährdet sind.
 
Ansprüche bestehen zwar weiter, der Schuldner hat aber das Recht, die Leistung/Erfüllung verweigern zu können.
 
Das ist der Verlust der Erzwingbarkeit

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