3_Gebühren

Teilungsvermessung

Nr. 4.1.2 VermWertGebT
Grenzlänge (80%) -> je angefangenen 50 [m] + erg. Regelungen
+ neue Flächen (100%)
     -> ohne größte Fläche je Altflurstück
     -> ohne neue Flurstücke < 10m² (wenn im Antrag gewollt)

--> anschließend Wertstufe (BRW - Nr. 1.9) (-> %)
                     ab 01.01.2017 (BRW - Nr. 1.5)

§ 6 VermWertGebO
- zzgl. 19% Umsatzsteuer

Diskussion