3_Gebühren

Für wessen Amtshandlungen werden Kosten erhoben?

Für Amtshandlungen der
1) Kreise, kreisfreien Städte als Katsterbehörden
2) Für die Landesvermessung zuständige Behörde
3) Geodatenzentrum, der kreisangehörigen Gemeinden
ÖbVis
4) Bezirksregierung gemäß Berufsordnung ÖbVIs
5) Gutachterausschüsse für Grundstückswerte gemäß BauGB, Gutachterausschussverordnung

Beachte : VermWertGebT (Anlage)

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