3_Gebühren

Für welche Amtshandlungen werden keine Kosten erhoben?

>Im Zuge der Zusammenarbeit der Katasterbehörden und der Bezirksregierungen und der Landesvermessung
>Im Zuge der Zusammenarbeit der Gutachterausschüsse, oberer Gutachterausschuss, sowie den Bezirksregierungen
> Soweit Kooperationspartner Datenzur Verfügung stellen und interne/ externe Nutzung vertraglich regeln (teilwieser/ kompletter Verzicht)

Diskussion