3_Gebühren

Was passiert bei abgebrochenen Amtshandlungen?

> § 15 GebG
> Rahmenleistung: nach Verhältnis erbrachter Teilleistung zur Gesamtleistung zu bemessen
-> keine Gebühren, Auslagen geltent machen
>Antrag auf Bereitstellung vor der Berietstellung zurückgenommen: Keine Gebühren, nur Auslagen (Zeitgebühr)
> Erneute Beantragung einer Amtshandlung: Bereits erbrachte Leistungen verwenden, zu berücksichtigen

Diskussion