3_Gebühren

Was ist Gegenstand des Gebührengesetz NRW?

Kosten, die als Gegenleistung für:

1) besondere öff. und rechtlicheVerwaltungstätigkeiten   (Amtshandlungen) einer Behörde des Landes, einer Gemeinde, eines Gemeindverbands und sonstiger unter Aufsicht des Landes stehende Person

2) Benutzung öff. Einrichtungen und Anlagen des Landes und der unter Aufsicht stehenden nicht kommunalen juristischen Person des öff. Rechtes

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