Bautechnische Grundlagen

02-Grundlegende Planungsrichtlinien im Hochbau, Ohne Übungen

Was ist Ihr Fazit bezüglich der Normung von Bauprodukten in Deutschland?

Fazit:
  • Die BauPVO regelt das Inverkehrbringen von Bauprodukten in Deutschland. Das erteilte CE-Zeichen bestätigt, dass das Produkt den geltenden europäischen Richtlinien entspricht.
  • Die LBOs regeln die Verwendbarkeit von Bauprodukten in Deutschland. Das erteilte Ü-Zeichen dokumentiert die Verwendbarkeit.
  • Die Bauregelliste sind bauordnungsrechtlich relevante Veröffentlichungen (DIBt) und geben Auskunft über geregelte und nicht geregelte Bauprodukte und Bauarten. Sie definiert auch das Verfahren, welches zum Ü-Zeichen führt.
  • Und das Ü-Zeichen?
    Besteht Zweifel an der Verwendbarkeit eines Bauproduktes, ist das Ü- Zeichen und nicht das CE-Zeichen der einzige sichere Beweis, dass es in Deutschland verwendet werden darf!

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