Bautechnische Grundlagen

02-Grundlegende Planungsrichtlinien im Hochbau, Ohne Übungen

Wer ist für die mit den öffentlich-rechtlichen Anforderungen übereinstimmende Ausführung und den ordnungsgemäßen Betrieb der Baustelle verantwortlich?

Nach den Regeln der Musterbauordnung, hier insbesondere § 55, ist jeder Unternehmer für die mit den öffentlich-rechtlichen Anforderungen übereinstimmende Ausführung der von ihm übernommenen Arbeiten und insoweit für die ordnungsgemäße Einrichtung und den sicheren Betrieb der Baustelle verantwortlich.
 
Er hat die erforderlichen Nachweise über die Verwendbarkeit der verwendeten Bauprodukte und Bauarten zu erbringen und auf der Baustelle bereitzuhalten.

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