Bautechnische Grundlagen

02-Grundlegende Planungsrichtlinien im Hochbau, Ohne Übungen

Was ist mit der Maß- und Modularordnung möglich? Was sind in diesem Zusammenhang "Grundmaße"?

Die Maß-und Modulordnung
 
  • bietet eine Grundlage für die Entwurfs-und Konstruktionssystematik und ist damit ein Hilfsmittel für die Planung und Fertigung im Bauwesen,
  • ermöglicht eine Standardisierung von Maßen im Roh-und Ausbau,
  • erlaubt eine Verwendung von industriell gefertigten Bauteilen und der Kombination von Bauteilen unterschiedlicher Gewerke.
 
Der Entwurf und die Planung von Gebäuden müssen sich maßlich, funktional und gestalterisch an den Benutzern, den Menschen orientieren.
Hierzu werden bspw. im Planungsatlas Grundmaße definiert, die bei der Dimensionierung von Bauten und Bauteilen zu beachten sind.
 
Dies sind z. B. Mindestmaße und Platzbedarf für Gang- und Stehflächen (80 bzw. 60 cm), für Begegnungsräume oder Schreib- und Essplätze (90 bzw. 100 cm).

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