Unerlaubte Handlungen

Wann liegt ein Schutzgesetz i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB vor?

Ein Schutzgesetz i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB
 
a) ist ein Gesetz = jede Rechtsnorm im materiellen Sinne; also auch VO, Satzungen; auch Gewohnheitsrecht (aber nicht Verkehrssicherungspflicht)
 
b) Charakter: Verbots- oder Gebotsnorm (nicht bloße Formvorschriften)
 
c) Persönlicher und sachlicher Individualschutz
aa) Gesetz bezweckt (zumindest auch) Individualschutz 
bb) Anspruchsteller gehört zum geschützten Personenkreis
cc) Geltend gemachtes Interesse soll von der Norm (auch) geschützt werden.

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