Unerlaubte Handlungen

Sind Eltern ihren minderjährigen Kindern gegenüber aufsichtspflichtig?

Eltern sind gem. § 1626 Abs. 1 BGB Inhaber der elterlichen Sorge für minderjährige Kinder. 
 
Von der elterlichen Sorge ist auch die Personensorge i.S.d. § 1631 BGB umfasst, welche neben der Pflicht und dem Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen und seinen Aufenthalt zu bestimmen auch die Pflicht und das Recht umfasst, das Kind zu beaufsichtigen.

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