Unerlaubte Handlungen

Definiere "Luxustier" und "Nutztier".

a) Ein "Luxustier" ist ein Tier, das entweder nicht als Haustier anzusehen ist oder als Haustier nicht dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist.
 
b) Ein "Nutztier" ist ein Haustier, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, z.B. das vom Landwirt gehaltene Zug-, Schlacht- oder Nutzvieh.

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