Unerlaubte Handlungen

Wann hat jemand eine Verkehrssicherungspflicht verletzt?

Eine Verkehrssicherungspflicht ist verletzt, wenn der Anspruchsgegner das erforderliche und zumutbare Verhalten zur Sicherung der Gefahrenquelle unterlassen hat.

a) Bei der Erforderlichkeit bestimmt sich der Umfang nach dem Grad der Gefahren und der Erkennbarkeit der Gefahren für Dritte. Hierbei sind auch die Schadensnähe und - wahrscheinlichkeit zu beachten.
 
b) Eine Zumutbarkeit besteht dann nicht mehr, wenn zum Grad/Erkennbarkeit der Gefahr ein unverhältnismäßiger Aufwand entstehen würde. 

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