Unerlaubte Handlungen

Was ist bei der für die Fahrlässigkeit erforderlichen Vorhersehbarkeit im Zuge der Verletzung einer Person ausreichend?

Es ist ausreichend, wenn der Schädiger voraussehen kann, dass aufgrund seines Verhaltens überhaupt eine Person körperlich zu Schaden kommen könnte; nicht erforderlich ist, dass er die konkrete Schädigung des tatsächlichen Verletzten vorhersehen konnte.

Diskussion