Unerlaubte Handlungen

Warum muss bei der mittelbaren Verursachung ein Pflichtwidrigkeitszusammenhang vorliegen? Wieso reicht eine Bewertung nach § 823 BGB nicht?

Weil es kausale Zwischenakte gegen hat und der § 823 in diesem Fälle keine klare Rechtsfolge vorsieht. Daher müssen spezielle Regeln herangezogen werden. Diese sind etwa die Verkehrssicherungspflichten. 

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