Unerlaubte Handlungen

Wonach bestimmt sich, ob ein ersatzfähiger Vermögensschaden vorliegt?

Kriterien zur Orientierung: 
 
a) Hierfür ist der Schutzzweck der Norm zu beachten. Der Verstoß gegen eine Rechtspflicht verpflichtet nur zum Ersatz des Schadens, dessen Eintritt die Pflicht verhindern sollte. 
Der Schaden muss also nach Art und Entstehungsweise aus dem Bereich der Gefahren stammen, zu deren Abwendung die verletzte Pflicht bestimmt war. 
 
b) Hat der Deliktstatbestand gerade das Vertrauen geschützt, derentwegen die Aufwendung getätigt wurde?
 
c) Man kann auch so ein bisschen gucken, ob sich die tatsächliche/ konkrete Kontobilanz beim Geschädigten aufgrund der Schädigung verschlechtert hat. 

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