Unerlaubte Handlungen

Ist der Nutzungsaufall eines privat genutzten Autos ein ersatzfähiger Vermögensschaden?

Wenn ein Mietwagen genommen wird, dann können die Kosten im Wege der Naturalrestitution für den Mietwagen ersetzt verlangt werden. 

Wenn jedoch kein Mietwagen genommen wird, dann kann der ursprüngliche Zustand nicht wieder hergestellt werden, weil ja nicht in die Zeit zurück gegangen werden kann und ein Auto zur verfügung gestellt werden. Daher kommt es nur noch zur Schadenskompensation. 

Wenn man ein Auto nicht benutzt, dann kommt es bei Privaten normalerweise nicht zu konkreten Vermögensschäden, also ist der Nutzungsausfallschaden bei Autos eigentlich nicht ersatzfähig.

In der Realität war die Folge jedoch, dass sich jeder einen Mietwagen genommen hat, obwohl man ihn eigentlich nicht brauchte. Dies war insbesondere für die Versicherungen sehr teuer, welche es aber auf die Verbrauchen abgewälzt haben. Daher hat der BGH entschieden, dass ein Auto ein Wirtschaftsgut von allgemeiner, zentraler Bedeutung ist, auf dessen ständige Verfügbarkeit der Geschädigte angewiesen ist und das er ohne Schädigung tatsächlich benutzt hätte. Daher stellt der Nutzungsausfall einen Vermögensschaden dar und es wird eine pauschalierte (abstrakte) Nutzungsausfallentschädigung gewährt. Dies ist für die Versicherungen billiger als ständig Mietwagen zahlen zu müssen.

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