Unerlaubte Handlungen

Ist es ein ersatzfähiger Vermögensschaden, wenn ein Arbeitnehmer wegen einer Schädigung einen Arbeitsausfall erleidet?

Der AN erhält eine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber gem. § 3 I EFZG. Daher entsteht ihm kein Vermögensschaden. 

Sein Anspruch geht jedoch auf den Arbeitgeber gem. § 6 EFZG über (cessio legis). Hierbei entsteht zwar kein konkreter Schaden beim Arbeitgeber, aber es handelt sich um einen normativen Schaden (Vgl. § 843 IV BGB), welchen der AG ersetzt verlangen kann.

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