Unerlaubte Handlungen

Definiere Bringschuld und Holschuld.

Bei der Bringschuld ist der Leistungs- und Erfüllungsort der Wohnsitz bzw. der Ort der Niederlassung des Gläubigers.
 
Bei der Holschuld ist der Leistungs- und auch der Erfüllungsort, der Wohnsitz bzw. der Ort der Niederlassung des Schuldners. Holschulden verpflichten den Schuldner lediglich zur Bereitstellung des Leistungsgegenstandes und zur Bereitsschaft zur Entäußerung an einem Ort, an dem sich der Gläubiger annahmebereit einfinden muss.

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