Unerlaubte Handlungen

Handelt es sich um "eine andere Sache als das fehlerhafte Produkt" iSd. ProdhaftG beim weiterfressenden Mangel?

Man könnte auf das Kriterium der Stoffgleichheit zurückgreifen.
 
Allerdings ist das ProdhaftG eine Umsetzung einer EG-Richtlinie, bei der die Auslegung richtlinienkonform erfolgen muss, daher können Auslegungsgrundsätze nach deutschen Recht nicht angewandt werden. 
 
Nach der Begründung zum ProdHaftG kommt es auf die Verkehrsauffassung an. Nach der verkehrsauffassung ist das "komplette Endprodukt", d.h. das gesamte Auto, als einheitliche Sache und als das vom Endprodukthersteller hergestellte Produkt anzusehen.

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