Produzenten-, Produkt- und Umwelthaftung

Produktionsbeobachtungsfehler

Produzent muss auch nach Auslieferung der Ware diese auf noch nicht bekannte schädliche Eigenschaften beobachten und sich über eine Gefahrenlage schaffende Verwendungsfolgen ständig informieren. 
 
- Produktionsbeobachtungspflicht erstreckt sich auch auf Gefahren, die in Kombination mit fremden Produkten entstehen können.
 
- Bei auftretenden Mängeln/Risiken muss der Hersteller durch geeignete Maßnahmen für künftige gefahrenlose Nutzung sorgen und u.U. (bei Gefahr für Leib und Leben) den Artikel zurückholen. 

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