WISP-Klausur 20.12.2017

Konzentrationsformen

Kapitalverflechtung, Konzern -> Die jeweiligen Unternehmen verlieren ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit ganz oder teilweise.
 
Fusion durch Aufnahme, Neubildung -> Die jeweiligen Unternehmen verlieren ihre wirtschaftliche und rechtliche Selbstständigkeit.
 
Kapitalverflechtungen entstehen dadurch, dass sich ein Unternehmen an einem anderen Unternehmen kapitalmäßig beteiligt:
Mindestbeteiligungen, Schachtelbeteiligungen, (über 25%) Mehrheitsbeteiligungen (über 50%), indirekte Beteiligungen (mittelbar).
 
Konzern: Kapitalverflechtungen führen zur Entstehung eines Konzerns, wenn ein herrschendes Unternehmen (Muttergesellschaft) über ein oder mehrere abhängige Unternehmen (Tochtergesellschaften) die einheitliche Leitung ausübt. Die einheitliche Leitung ermöglicht es, die wirtschaftlichen Interessen und Aufgaben der Konzernunternehmen aufeinander abzustimmen. Man unterscheidet zwischen Unterordnungskonzern und Gleichordnungskonzern.
 
Holding: Als Dachgesellschaft stellt sie die Verwaltungsspitze eines Konzerns dar und beherrscht die angeschlossenen Gesellschaften. Sie ist in der Regel eine reine Verwaltungs- und Finanzierungsgesellschaft. Die beteiligten Unternehmen bleiben rechtlich selbstständig und eigenverantwortlich für das operative Geschäft.
 
Fusion: Es handelt sich um eine Fusion, wenn ein Unternehmen unter Aufgabe seiner rechtlichen und wirtschaftlichen Selbstständigkeit mit dem gesamten Vermögen in ein anderes Unternehmen eingegliedert wird.

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