WISP-Klausur 20.12.2017

Syndikat

Ein Syndikat ist die Vereinbarung zwischen Wettbewerbern über die gemeinsame Beschaffung oder Vermarktung ihrer Produkte oder Dienstleistungen.
 
Beispiel: Vier Hersteller gründen ein Vertriebsunternehmen in der Rechtsform einer GmbH. Dieses soll die von den Gründern hergestellten Produkte auf dem Markt anbieten und die Preise dafür festlegen. Daneben dürfen die Gründer ihre Kunden nicht unabhängig von der Tätigkeit des Vertriebsunternehmens beliefern. Da mit der Gründung des Vertriebsunternehmens eine Preisfestsetzung verbunden ist und keine hinreichenden Leistungsgewinne erkennbar sind, verstößt die Vereinbarung gegen das Kartellverbot.

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