Handlungsfeld 4 Marketing

Beim Verkaufsgespräch spricht Sie ein Kunde auf eine Filialistenwerbung an:
„Bestimmen Sie bei ausgewählten Brillenfassungen den Preis selbst“. Es
handelt sich dabei um eine zeitlich begrenzte Aktion, die zurzeit aber noch
Gültigkeit hat. Handelt es sich bei dieser Art Werbung nach dem UWG um eine
rechtmäßige Werbung?. Bitte mit Begründung?

die Selbstbestimmung des Preises, die für alle Kunden möglich ist, wird rechtlich nicht
als Rabatt angesehen; es handelt sich rechtlich gesehen um eine zulässige Reduzierung
des Normalpreises (Anmerkung: im Kleingedruckten gibt die Filialkette an, dass sich
dies nur auf bestimmtes Fassungsangebot bezieht)

Diskussion