Handlungsfeld 4 Personalwirtschaft und Arbeitsschutz

Betriebsbedingte Unfälle zu vermeiden reduziert neben den rechtlichen
Konsequenzen auch die betrieblichen Folgekosten. Fertigen Sie eine Liste mit
mindestens sieben betrieblichen Folgekosten an und erläutern Sie diese kurz.

Da Unfälle im Betrieb hohe Kosten verursachen und neben rechtlichen Konsequenzen
auch erheblich Folgekosten haben können, ist die Unfallverhütung im Betrieb –nicht
zuletzt unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Aspekte- wichtig. Beispiele für
mögliche betriebliche Unfallkosten:
- Personalkosten für Lohn- und Gehaltszahlungen für die ersten 6 Wochen bei
Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters ohne Gegenwert in Form von Arbeitsleistung
für den Unternehmer
- Personalkosten für verlorene Arbeitszeit, die für Mitarbeiter entstehen, die helfend
eingreifen oder nur zuschauen und über den Unfallhergang diskutieren
- Personalkosten für Reparatur- und Aufräumungsarbeiten, um eventuell beschädigte
Betriebsanlagen und Einrichtungen wiederherzustellen
- Sachkosten für Neuanschaffung und Reparaturmaterial, wenn durch den Unfall
beschädigte Betriebsanlagen oder Einrichtungen ersetzt und wiederhergestellt
werden müssen
- Sachkosten für nicht genutzte Arbeitsplätze, die durch einen Unfall längere Zeit
unbesetzt bleiben. Ungenutzte Arbeitsplätze sind betriebswirtschaftlich gesehen ein
Verlustposten
- Ertrags- und Umsatzverluste, die entstehen, wenn durch den Ausfall eines
Fachmannes nicht fristgerecht oder der Qualität entsprechend geliefert werden
kann. Aufträge müssen eventuell abgelehnt werden
- Kosten für Maßnahmen gegen Leistungsausfall, z.B. Überstunden der Mitarbeiter,
um Termine einhalten zu können, Ersatz von Personal bei längerer
Arbeitsunfähigkeit usw.
- sonstige Kosten durch Verwaltungsarbeit. Ein Unfall muss innerbetrieblich
untersucht werden. Es müssen Zeugen gehört, Berichte geschrieben, Erklärungen
abgegeben werden. Rückfragen sind erforderlich. Der Unfall muss der
Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht gemeldet werden. Es wird
korrespondiert. Der technische Aufsichtsbeamte der Berufsgenossenschaft und der
Gewerbeaufsichtbeamte kommen in den Betrieb. Peinliche Fragen werden gestellt
usw.
- sonstige Kosten für Gerichtsverfahren, wenn der Unternehmer bei schweren
Unfällen zur Rechenschaft gezogen wird, muss er für Gerichts- und Anwaltskosten
aufkommen
- sonstige Kosten durch Imageverlust. Ein Betrieb kann durch einen spektakulären
Unfall leicht in der öffentlichen Meinung ins Gerede kommen. Das kann zu
Umsatzverlusten führen

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