Handlungsfeld 4 Personalwirtschaft und Arbeitsschutz

Es soll von Ihnen ein Merkblatt zur „Besonderen Vorsicht bei der Arbeit mit
Säuren und Laugen“ erstellt werden. Dieses Merkblatt soll aus insgesamt zwölf
vorbeugenden / schadensbegrenzenden kurzen Stichpunkten bestehen.

o Schutzbrille tragen
o ausreichend Wasser bereithalten
o Augendusche bereithalten
o Gummihandschuhe tragen (Vorsicht: glitschig, wenn das Gebinde nass ist)
o Säure-Schutzkleidung tragen, wenn möglich
o Glasgebinde (mehrere Glasflaschen) nur in Kunststoffeimern tragen
o für gute Lüftung sorgen
o größere Mengen nur im Freien handhaben
o am Arbeitsplatz wenn möglich nur kleinste Mengen (10 – 20 cm 3 ) vorrätig halten
o für standfeste oder befestigte Vorratsgefäße sorgen, die nicht umkippen oder
umgestoßen werden können
o Vorsicht beim Öffnen von Gebinden, eventuell Überdruck
o Hustenreize während einer Tätigkeit mit Säuren, Laugen und anderen ätzenden
Stoffen bedeutet ein Alarmsignal; sofort in die frische Luft eilen!
o Säure- und Laugenspritzer (konzentriert) auf Kleidung, Schuhwerk und Haut
sofort mit viel Wasser abspülen, anschließend mit 1% iger Sodalösung
neutralisieren und wieder mit reichlich Wasser nachspülen. Bei Hautberührung
vorsichtshalber einen Arzt zur Kontrolle aufsuchen
o bei Berührung mit einer größeren Menge konzentrierter Säure oder Lauge, wenn
z.B. ein Gefäß umgestoßen wird oder zerplatzt: die ersten Sekunden und Minuten
nach Eintreten des Unfalls sind entscheidend für die Schwere der Verletzungen.
In jedem Falle die nachfolgenden Maßnahmen ergreifen:
- mit Säure oder Lauge getränkte Kleidungsstücke sofort ohne Rücksicht
ausziehen, abreißen oder wegschneiden. Falsches Schamgefühl kann tödliche
Folgen haben
- sofort die verschütteten oder verspritzten Säuren und Laugen mit sehr viel
Wasser verdünnen und wegspülen
- vor allem bei Augenverletzungen mit Säure und Laugen rasch und reichlich mit
Wasser spülen (Augendusche)
- Arzt oder Facharzt für Augenheilkunde aufsuchen, insbesondere bei größeren
Verbrennungen oder bei Blasenbildung
- Unfallstelle neutralisieren

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