Handlungsfeld 4 Personalwirtschaft und Arbeitsschutz

Sie stellen einen Jugendlichen unter 18 Jahren ein. Welche 5 Punkte müssen
Sie beachten?

nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz gilt für Jugendliche Arbeitnehmer unter 18
Jahren: ärztliche Untersuchung (Erstuntersuchung nicht älter als 14 Monate); erste
Nachuntersuchung binnen eines Jahres; Arbeitszeitregelungen; Beschäftigungsverbote;
Urlaubsregelungen; ggf. Berufsschulpflicht
es gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz, das u.a. Arbeitszeit, Urlaub, Ausschluss von
bestimmten Tätigkeiten regelt; ebenso muss vor Beginn der Lehrzeit sowie nach deren
Beendigung bzw. Vollendung des 18. Lebensjahres eine ärztliche Untersuchung
durchgeführt werden; der Ausbildungsvertrag muss auch vom Erziehungsberechtigten
unterschrieben werden

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