Handlungsfeld 4 Personalwirtschaft und Arbeitsschutz

Was versteht man unter dem Begriff Arbeitsorganisation?

Arbeitsorganisation umfasst Einzeltätigkeiten oder aus Einzeltätigkeiten bestehende
Teilprozesse, die in einen wirtschaftlichen sinnvollen Prozess, d.h. in eine optimale
Reihenfolge gebracht werden sollen; Ziel ist der Zweck der Leistungserstellung
(Output), für den Augenoptiker die Fertigung der Brille; dabei wird nicht ausschließlich
die unmittelbare Herstellung eines Produkts (Brille) für den Kunden betrachtet, sondern
es wird jeder einzelne Arbeitsschritt als betriebsinterner Prozess gesehen, der in Bezug
auf Zeitpunkt, Qualität und Menge den Anforderungen der nachfolgenden Abteilung
oder des nachfolgenden Prozesses abgestimmt werden muss; so wird die nachfolgende
Abteilung sozusagen als „Kunde“ der vorausgehenden Abteilung verstanden

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