Das politische System Deutschlands - WS17/18

VL7: Was sind die Inhalte der Föderalismusreform II?

  • Art. 109 GG: „Die Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Kredite auszugleichen.“
     -> Ab 2016: Bund darf nur strukturelles Defizit von 0,35% haben, Länder ab 2020 0% ("Schuldenbremse")
  • Konsolidierungshilfen für Bremen, Saarland, Berlin, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein von insgesamt 800 Mio EUR jährlich bis 2019
  • Stabilitätsrat: Wacht über Haushaltsentwicklung in Bund und Ländern (Finanzminister der Länder, Finanzminister und Wirtschaftsminister des Bundes)
  • Art. 109 Absatz 2 neu: „Bund und Länder erfüllen gemeinsam die Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft [...] und tragen in diesem Rahmen den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung.“
  • Einrichtung eines nationalen Krebsregisters
  • Versicherungssteuer auf Bund übertragen

Diskussion