Das politische System Deutschlands - WS17/18

GK9: Inwiefern wird das BVerfG europäisiert?

  • Grundsätzlich: Europäisches Recht ersetzt nationales Recht
  • Rechtsprechung des BVerfG:
    • Solange-I-Beschluss (1974): Wenn europäisches Recht und nationales Recht kollidiert, Prüfung des Einzelfalls, „Solange der Integrationsprozess (...) nicht so weit fortgeschritten ist, dass das Gemeinschaftsrecht auch einen (…) Grundrechtskatalog enthält“ - BVerfGE 37, 271
    • Solange-II-Beschluss (1986): Im Regelfall keine eigene Prüfung, „Solange die Europäischen Gemeinschaften (…) einen wirksamen Schutz der Grundrechte gegenüber der Hoheitsgewalt der Gemeinschaften generell gewährleisten“ – BVerfGE 73, 339
  • Fazit: Verlust der Exklusivität des BVerfG, aber Möglichkeit, auf europäischer Ebene Einfluss zu gewinnen und Grundrechte gemeinschaftsweit zu gestalten

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