ÖR - Bescheidklausur

Was, wenn man in der Klausur zu dem Ergebnis kommt, dass der belastende VA nicht rechtmäßig erlassen werden kann?

Dann ist das Verwaltungsverfahren mittels kurzem Schreiben an den Bürger einzustellen und ggf. eine Kostenentscheidung zu treffen. Die rechtlichen Ausführungen finden sich dann im Vermerk.

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