ÖR - Bescheidklausur

Wie ist der Entwurf im Falle rein behördeninterner Verwaltungsentscheidungen zu fertigen?

Hier ist überhaupt kein Entwurf zu fertigen, da diese die Behörde nicht verlassen!
 
Der bedeutendste praktische Anwendungsfall dürfte das Fertigen von rein informativen oder rechtlichen Vermerken sein. Diese werden mit einem knappen Kopf versehen, druch den das Dezernat oder der Fachbereich ersichtlich ist. Zunächst Bezugs- und Betreffzeile, dann unter Ziffer 1) der Verfügungen z.B der egtl. Vermerk. In den weiteren Verfügungen finden sich die behördeninternen Beteiligungen, die idR aus Kenntnisnahmen bestehen dürften, sowie die Schlussverfügungen.

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