Staatsanwaltsklausur

Anklageklausur

Wie kann der Verletzte Akteneinsicht erlangen?

Nach § 406e StPO
Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt
--> Geltendmachung eines berechtigten Interesses notwendig
Auskunftsanspruch des Verletzten selbst nach § 406e V StPO
--> erst mit Abschluss der Ermittlungen

Diskussion