Auch-fremdes Geschäft

Wenn man eigene Belange erfüllen will, zugleich aber auch ein Geschäft des Geschäftsherrn. Nach h.M. wird hier (widerleglich) der Fremdgeschäftsführungswille vermutet.
 
Beispiele:
  • Unternehmen, das Parkplatz gepachtet hat, will Falschparker entfernen (eigener Belang), gleichzeitig aber auch ein Geschäft des Falschparkers ausführen, da dieser gem. § 862 I 1 die Pflicht hat, den Wagen vom Parkplatz zu entfernen (da er eine Besitzstörung durch verbotene Eigenmacht begangen hat.

Diskussion