Was passiert, wenn sich während der Hauptverhandlung eine Erweiterung der prozessualen Tat ergibt?
 
Die prozessuale Tat

Die Staatsanwaltschaft hat gemäß § 266 StPO eine sog. Nachtragsanklage zu erheben. 
 
> dadurch wird die prozessuale Tat mit in die Verhandlung einbezogen und kann nun auch Gegenstand des Urteils sein

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