Ausbildung Fahrlehrer

§ 1 - 50, Straßenverkehrs-Ordnung (StVO

Was ist Belästigung ?

Belästigung,
ist die Verursachung körperlichen oder seelischen Unbehagens.

Die Beeinträchtigung muss nach Art und Maß das Verkehrsbedürfnis übersteigen und nach allgemeiner Anschauung als konkret störend empfunden werden.

Die Behinderung oder Belästigung muss vermeidbar sein. Das ist der Fall, wenn dem Verkehrsteilnehmer ein anderes Verhalten zugemutet werden kann.

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