Ausbildung Fahrlehrer

Was lässt sich aus dem §1(1) ableiten ?

Aus dem §1(1) lässt sich die damit verbundene Sorgfaltspflicht für jeden Teilnehmer im Straßenverkehr ableiten.
 
Jeder ist dazu verpflichtet sich jederzeit Vorsicht zu verhalten und bei Fehlern anderer die nötige Rücksicht walten zu lassen.
Begeht ein Verkehrsteilnehmer einen Regelverstoß, aus dem eine Gefährdung hervorgehen kann, so sieht der Gesetzgeber in den meisten Fällen für den Anderen ebenfalls eine Regelung vor, um die Gefährdung bzw. Schädigung zu vermeiden.
 
Der sogenannte Grundsatz der doppelten Sicherung.

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