Ausbildung Fahrlehrer

§ 1 - 50, Straßenverkehrs-Ordnung (StVO

Was ist Schädigung ?

Unter Schädigung,
ist die Zufügung eines wirtschaftlichen, d. h. vermögensrechtlich messbaren (wägbaren) Nachteils zu verstehen. 

Darunter fallen sowohl Körper- als auch Sachschäden.

Schädigung, durch Beschmutzung eines Fußgängers durch Schneematsch, wenn Kosten für eine Reinigung entstehen (ist ein wägbarer Vermögensschaden).

Auszuscheiden haben jedoch solche  Beschädigungen, die keinerlei wirtschaftliche Bedeutung besitzen, wie z. B. eine ohne weiteres zu entfernende Beschmutzung der Kleidung. 

Keine Schädigung ist das Abreißen der Rinde von einem Straßenbaum bei einem Aufprall, das Verbiegen eines Verkehrsschildes

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