Versicherungsmanagement

05_Schaden- und Unfallversicherung, 0010_Klausur

Definiere Erstrisikoversicherung. 

  • Die Versicherungsdeckung ist vertraglich auf eine Höchstsumme limitiert.
  • Bis zur Höhe dieser Deckungssumme trägt der Versicherer alle Schäden in voller Höhe,
    ein etwaiger Exzessbetrag ist jedoch vom Versicherungsnehmer zu tragen.

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