Versicherungsmanagement

05_Schaden- und Unfallversicherung, 0010_Klausur

Definiere Vollwertversicherung. 

  • Auch bei der Vollwertversicherung wird eine Versicherungssumme (VS) als Höchstgrenze für die Entschädigungszahlung (Z) festgelegt.
  • Die Entschädigung richtet sich stets nach dem Verhältnis von Versicherungswert (VW) und Versicherungssumme.
  • Die Versicherungssumme sollte sich dabei am Wert der versicherten Sachen (Versicherungswert) orientieren.
  • Nur wenn die Versicherungssumme tatsächlich dem Versicherungswert entspricht, wird jeder Schaden bis zur Höhe der Versicherungssumme voll ersetzt.
  • Liegt eine Unterversicherung vor, so erhält der Versicherungsnehmer jeden Schaden nur anteilig im Verhältnis Versicherungssumme zu Versicherungswert ersetzt.
 

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