Versicherungsmanagement

05_Schaden- und Unfallversicherung, 0010_Klausur

Definiere Bruchteilversicherung. 

  • jeder Schaden wir entsprechend dem Verhältnis zwischen Vollwertsumme(angezeigter Wert AW) und dem tatsächlichen Versicherungswert (VW) ersetzt ⇒ S⋅AW/VW
  • die Haftung des Versicherers ist wiederum durch eine Versicherungssumme (VS), welche als Bruchteil der Vollwertsumme definiert wird, nach oben limitiert. VS⋅VW/AW
  • der VN beschränkt sich darauf, Einrichtung und Waren nur zu einem Bruchteil des gesamten Wertes zu versichern
    • Entschädigungsobergrenze ist als VS die Bruchteilsumme.
  • Begründung:
    • der Eintritt des Versicherungsfalles betrifft häufig nicht alle versicherten Gegenstände
 

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