Versammlungsrecht

Versammlungsrecht
Aufgrund welcher gesetzlichen Vorschriften können Maßnahmen gegen nicht öffentliche Versammlungen ergriffen werden?

Lit. (mM) hM 
analoge Anwendung VersG (Vorschriften für öff. Versammlungen)
(+) Art. 8 GG gilt auch für nicht öff. Vers.-> Vermeidung von Wertungswidersprüchen
(+) ansonsten weitergehende Eingriffe in nicht-öff. Vers. möglich, obwohl Gefahrenpotential typischerweise geringer
Rückgriff auf allg. POR
(+) keine planw. Reg.Lücke: Wortlaut § 1 VersG (nur öff. Vers.)
(+) Art. 8 I GG ist nicht vorbehaltlos gewährleistet
=> Einschränkung wg. kollidierenden Verfassungsrechts möglich (insb. Art. 2 II 1 GG)
-> keine Verringerung des Schutzes
=> ausr. Berücksichtigung iRd Auslegung der Eingriffsvss. bzw iRd Ermessens

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