Versammlungsrecht

Welche Rechtsnatur hat eine Auflage im Versammlungsrecht?

Anders, als der Name vermuten lässt, handelt es sich hierbei NICHT um eine Nebenbestimmung iSv § 36 VwVfG.
(Hintergrund: Nebenbestimmung setzt Haupt-VA voraus; eine Versammlung ist jedoch nicht genehmigungspflichtig)
Sie ist ein eigenständiger VA.

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