Was besagt der Unmittelbarkeitsgrundsatz?
 
Verfahrensgrundsätze

> das Gericht hat sich i. R. d. Hauptverhandlung einen unmittelbaren Eindruck vom Tatgeschehen zu verschaffen, § 261 StPO
> Gericht muss dazu während der gesamten Hauptverhandlung anwesend sein, § 226 Abs. 1 StPO
> Zur Ermittlung des Tatgeschehens ist das unmittelbarste, also tatnächste Beweismittel heranzuziehen, § 250 StPO

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